1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der amaiko GmbH, Postackerweg 9, 94234 Viechtach, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) hinsichtlich der Nutzung des KI-basierten Wissensmanagement- Tools „amaiko.ai“. Amaiko.ai ist ein digitales Software-as-a-Service-Produkt, das als persönlicher KI-Assistent direkt in Microsoft 365 (insbesondere Microsoft Teams) integriert wird, um Unternehmenswissen zu speichern, zu vernetzen und Mitarbeitern proaktiv zur Verfügung zu stellen. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (d.h. natürlichen oder juristischen Personen, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln). Die Nutzung von amaiko.ai durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 Leistungsumfang
Der Anbieter stellt dem Kunden die cloudbasierte Softwareplattform amaiko.ai zur Verfügung. Amaiko.ai dient als KI-gestützter Wissensmanagement-Assistent innerhalb des Unternehmens des Kunden. Jeder berechtigte Mitarbeiter erhält einen eigenen „KI-Buddy“ – einen persönlichen digitalen Assistenten in Microsoft Teams – der Informationen des Unternehmens sammelt, verarbeitet und den Nutzern auf Anfrage oder proaktiv zur Verfügung stellt. Die wesentlichen Funktionen von amaiko.ai umfassen u.a.:
- Wissensspeicher und -sicherung: Automatisches und dauerhaftes Speichern von unternehmensinternem Wissen (explizites und implizites Wissen) in einer persistenten KI-Memory. Unternehmensdokumente, Chats und andere Wissensquellen werden erfasst, sodass das Wissen auch beim Ausscheiden von Mitarbeitern im Unternehmen erhalten bleibt. Wissen kann hierbei durch geplante, gezielte Abfragen (z.B: „Buddy-Interviews“, Lessons-Learned-Abfragen) erfasst werden.
- Personalisierte Assistenz: Jeder KI-Buddy passt sich an die Arbeitsweise des jeweiligen Nutzers an, lernt dessen Präferenzen und unterstützt gezielt im Arbeitsalltag. Der KI-Buddy beantwortet Fragen der Mitarbeiter, kennt Prozesse sowie häufig gestellte Fragen und erinnert oder fragt proaktiv nach, wenn Wissenslücken erkannt werden.
- Teamübergreifende Vernetzung: Die KI-Buddys tauschen untereinander Informationen aus (Buddy-to-Buddy-Austausch), um unternehmensweites Wissen team- und abteilungsübergreifend verfügbar zu machen. Silobildung wird reduziert, da Wissen zwischen Teams synchronisiert wird – allerdings immer unter Beachtung der bestehenden Microsoft 365-Berechtigungen (siehe Ziffer 5).
- Integration externer KI-Services: Amaiko.ai kann abhängig von gebuchten Paketen und Konfigurationen externe KI-Dienste (z.B. Azure OpenAI, ggf. Modelle wie ChatGPT oder Claude) einbinden, um bestimmte Anfragen zu bearbeiten (etwa für generative KI-Funktionen oder Web-Recherchen). Alle externen KI-Integrationen sind DSGVO-konform und in der EU gehostet. Anfragen an externe KI-Dienste werden vom Anbieter technisch so verarbeitet (z.B. anonymisiert), dass keine Rückschlüsse auf das Unternehmen, einzelne Nutzer oder vertrauliche Inhalte möglich sind.
- Nahtlose Microsoft 365 Integration: Amaiko.ai wird direkt in die bestehende Arbeitsumgebung integriert (derzeit insbesondere Microsoft Teams und optional Outlook). Es ist keine zusätzliche Plattform erforderlich; die Nutzung erfolgt innerhalb der vom Kunden bereitgestellten Microsoft 365-Umgebung des Unternehmens. Amaiko.ai verwendet das Microsoft 365-Berechtigungskonzept, d.h. der KI-Buddy jedes Nutzers hat nur Zugriff auf diejenigen Daten, auf die der jeweilige Nutzer selbst Zugriff hat. Eine Erweiterung von Zugriffsrechten durch die KI findet nicht statt. Dadurch wird sichergestellt, dass vertrauliche Informationen nur den dazu berechtigten Personen zugänglich gemacht werden.
2.2 Verfügbarkeit und Support
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der amaiko.ai-Plattform (grundsätzlich 24/7). Temporäre Einschränkungen können durch planmäßige Wartungsarbeiten, Updates oder Ursachen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z.B. Störungen bei Microsoft oder Internet-Ausfälle) entstehen. Der Anbieter wird planmäßige Wartungsarbeiten nach Möglichkeit frühzeitig ankündigen und in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Je nach gewähltem Nutzungsmodell/Tarif (siehe Ziffer 3) stellt der Anbieter verschiedene Support-Leistungen bereit (z.B. Unterstützung per Ticketsystem, Bereitstellung eines Customer Success Managers, regelmäßige Beratungsgespräche etc.).
2.3 Weiterentwicklung
Amaiko.ai wird laufend weiterentwickelt und verbessert. Der Anbieter ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit Updates, neue Funktionen oder Änderungen an der Software vorzunehmen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang im Wesentlichen erfüllen. Sollte eine wesentliche Funktion eingestellt oder geändert werden, die zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung für den Kunden führt, wird der Anbieter den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Gegebenenfalls räumt der Anbieter dem Kunden in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein.
3. Vertragsabschluss, Testphase
3.1 Angebot und Bestellung
Die Präsentation von amaiko.ai, insbesondere auf der Website des Anbieters (https://amaiko.ai), stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung. Der Vertragsschluss erfolgt, indem der Kunde ein Angebot des Anbieters zum Bezug der Leistung annimmt. Dies kann z.B. durch Unterzeichnung eines individuellen Vertragsangebots, durch Ausfüllen und Absenden eines Online-Bestellformulars auf der Website oder durch schriftliche Bestellung (inkl. E-Mail) geschehen. Der Vertrag kommt – vorbehaltlich individueller Vereinbarungen – mit Zugang der Auftragsbestätigung durch den Anbieter oder der Freischaltung des Zugangs zur Software durch den Anbieter zustande.
3.2 Kostenpflichtige Nutzungsmodelle
Amaiko.ai wird in unterschiedlichen Tarifmodellen angeboten, die sich im Funktionsumfang und Servicelevel unterscheiden (z.B. “Core”, “Plus” und “Ultra”). Die aktuellen Inhalte der Pakete und Preise sind auf der Website des Anbieters oder im individuellen Vertragsangebot beschrieben. So umfasst etwa das Core-Paket die grundlegenden Funktionen (Persistente KI-Memory, Microsoft Teams-Integration, Standard-Support via Ticket) und wird pro Benutzer und Jahr abgerechnet, während das Plus-Paket zusätzliche Funktionen (wie Websuche, Admin-Dashboard, persönlichen Customer Success Manager, erweiterte Integration z.B. in Outlook) beinhaltet. Das Ultra-Paket bietet eine individuelle Enterprise-Lösung mit maximaler Flexibilität (z.B. Integration in weitere Systeme wie SAP, Salesforce, HubSpot etc., erweiterte Sicherheitsoptionen, individuell trainierte KI-Modelle und Prioritätssupport) und wird nach gesonderter Absprache angeboten. Der genaue Leistungsumfang sowie etwaige Einrichtungsleistungen (z.B. initiale Analyse von Wissensquellen, kundenspezifische Konfiguration und Integration in bestehende Systeme) werden im jeweiligen Vertragsdokument oder Angebot festgelegt.
3.3 Kostenloser Test
Der Anbieter kann dem Kunden ermöglichen, amaiko.ai zeitlich befristet kostenlos zu testen (z.B. im Rahmen eines Pilotprojekts oder einer Teststellung). Die Dauer und der Umfang einer solchen Testphase werden individuell vereinbart oder vom Anbieter festgelegt (z.B. 30 Tage mit eingeschränkter Nutzeranzahl). Während der Testphase gelten ebenfalls diese AGB. Bestimmte Funktionen oder Leistungen (z.B. Supportumfang) können in der Testphase eingeschränkt sein. Beide Parteien können den Testzeitraum jederzeit vorzeitig beenden. Mit Ablauf der Testphase endet der Zugriff des Kunden auf die Software automatisch, sofern der Kunde nicht in ein kostenpflichtiges Nutzungsmodell wechselt. Der Anbieter übernimmt in der kostenlosen Testphase nur eine eingeschränkte Haftung (siehe Ziffer 11.4).
4. Nutzungsrechte an der Software
4.1 Einräumung von Nutzungsrechten
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software amaiko.ai in der vereinbarten Weise zum Zweck des eigenen Geschäftsbetriebs zu nutzen. Die Nutzung ist auf die in der Bestellung bzw. im Vertrag angegebenen Anzahl an autorisierten Nutzerkonten (Benutzerlizenzen) und den vorgesehenen Zweck beschränkt. Ein Nutzerkonto ist personalisiert und darf jeweils nur von dem vorgesehenen Mitarbeiter des Kunden genutzt werden. Die Verwendung eines Nutzerkontos durch mehrere Personen ist nicht zulässig, außer es wurde ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.
4.2 Beschränkungen
Weder der Kunde noch die einzelnen Nutzer dürfen die Software oder Teile davon außerhalb des vertraglich vorgesehenen Zweckes verwenden. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, amaiko.ai Dritten außerhalb der eigenen Unternehmensorganisation zur Nutzung zu überlassen, die Software zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verkaufen oder sonst wie zugänglich zu machen. Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Versuche, dem Quellcode, den zugrundeliegenden KI-Modellen oder Geschäftsgeheimnissen des Anbieters auf unerlaubte Weise habhaft zu werden, sind untersagt, soweit nicht gesetzlich zwingend nach § 69e UrhG erlaubt. Ebenso ist es untersagt, Sicherheitsmechanismen oder Zugriffsbeschränkungen der Software zu umgehen.
4.3 Rechte an der Software
Alle Rechte an der Software, der Technologie und den Inhalten von amaiko.ai, insbesondere Urheberrechte, Datenbankrechte, Marken und Geschäftsgeheimnisse, liegen ausschließlich beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Dem Kunden werden keine Eigentumsrechte an der Software übertragen. Der Kunde erhält lediglich die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Nutzungsbefugnisse. Soweit der Anbieter dem Kunden im Rahmen des Supports oder der Integration Codeschnipsel, Skripte oder ähnliche Tools zur Verfügung stellt, verbleiben auch hieran sämtliche Rechte beim Anbieter; der Kunde erhält daran ein Nutzungsrecht ausschließlich zur Einbindung bzw. Nutzung im Zusammenhang mit amaiko.ai.
4.4 Open-Source- und Drittsoftware
Soweit der Anbieter Open-Source-Software oder Drittsoftware innerhalb von amaiko.ai einsetzt, wird er die einschlägigen Lizenzbedingungen einhalten. Für den Kunden ergeben sich hieraus keine zusätzlichen Pflichten, außer diese sind in den Lizenzbedingungen der Open-Source- Komponenten vorgesehen. Der Anbieter stellt auf Anfrage eine Liste der verwendeten Open-Source-Komponenten und deren Lizenzbedingungen zur Verfügung, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung relevant ist.
5. Pflichten und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung von amaiko.ai im eigenen Verantwortungsbereich so zu gestalten, dass eine vertragsgemäße und sichere Durchführung des Dienstes möglich ist. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde zu Folgendem:
- Voraussetzungen schaffen: Der Kunde muss über eine geeignete IT-Infrastruktur verfügen. Insbesondere ist ein aktiver Microsoft 365-Tenant mit Microsoft Teams erforderlich, damit amaiko.ai integriert werden kann. Der Kunde wird dem Anbieter oder der Software die erforderlichen Schnittstellen und Zugriffsrechte innerhalb der Microsoft 365-Umgebung bereitstellen (z.B. Installation der Teams-App und Gewährung der notwendigen Berechtigungen im Rahmen des Microsoft 365-Berechtigungskonzepts). Der Kunde stellt sicher, dass für die Integration keine Rechte Dritter verletzt werden und er über die notwendigen Lizenzen bei Microsoft verfügt. Änderungen der Microsoft- Umgebung (etwa durch Updates von Microsoft) können Einfluss auf die Funktionsfähigkeit von amaiko.ai haben; der Kunde wird in zumutbarem Rahmen an Anpassungen mitwirken (z.B. erneute Erteilung von Berechtigungen, falls durch Microsoft-Änderungen erforderlich).
- Benutzerverwaltung: Der Kunde benennt im Rahmen der Einrichtung von amaiko.ai einen oder mehrere Administratoren, die im Namen des Kunden Berechtigungen verwalten und als Ansprechpartner fungieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Nutzerkonten aktuell zu halten (z.B. Ausscheiden von Mitarbeitern dem Anbieter mitzuteilen bzw. Accounts zu deaktivieren). Nutzerzugänge und Zugangsdaten sind vom Kunden und den Nutzern geheim zu halten und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Stellt der Kunde fest oder besteht der Verdacht, dass Unbefugte von Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder den Dienst unbefugt nutzen, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Kunde haftet für Missbrauch, den er zu vertreten hat (z.B. fahrlässige Weitergabe von Zugangsdaten).
- Rechtskonforme Nutzung & Inhalte: Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass sämtliche Inhalte, die durch seine Nutzer in amaiko.ai eingegeben, hochgeladen oder verarbeitet werden, rechtmäßig genutzt werden dürfen. Insbesondere darf der Kunde keine Inhalte bereitstellen oder durch die KI verarbeiten lassen, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen (z.B. Urheberrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anderer, Persönlichkeitsrechte) oder strafrechtlich relevante, diskriminierende, beleidigende, sittenwidrige oder vertraulichkeitsverletzende Inhalte enthalten. Der Kunde bestätigt, über notwendige Einwilligungen oder Berechtigungen zu verfügen, falls z.B. personenbezogene Daten Dritter eingebracht werden. Sollte der Kunde Kenntnis von einer rechtswidrigen Nutzung von amaiko.ai (gleich ob durch eigene Nutzer oder Dritte) erlangen, wird er den Anbieter unverzüglich informieren.
- Mitwirkung bei Implementierung: Der Kunde wirkt bei erforderlichen Einrichtungs- und Integrationshandlungen in zumutbarem Umfang mit. Dies umfasst beispielsweise die Bereitstellung relevanter Informationen über bestehende Wissensquellen, Prozesse und Systeme, soweit diese für die Einrichtung von amaiko.ai notwendig sind. Bei erweiterten Integrationen (z.B. Anbindung von CRM-/ERP-Systemen im Ultra-Paket) stellt der Kunde Schnittstellen, Testzugänge oder Entwicklerressourcen gemäß individueller Absprache bereit. Erkennt der Kunde, dass eine vom Anbieter angeforderte Mitwirkungshandlung für den Erfolg des Projekts notwendig ist, wird er dieser nachkommen, sofern ihm dies zumutbar möglich ist.
- Updates und Systemanforderungen: Der Kunde wird etwaige Hinweise des Anbieters zu notwendigen Systemvoraussetzungen und Updates beachten. Insbesondere kann es erforderlich sein, dass der Kunde bestimmte Versionen von Microsoft Teams oder anderen Microsoft 365-Komponenten verwendet, damit die Kompatibilität mit amaiko.ai gewährleistet ist.
- Störungsmeldungen: Der Kunde wird eventuelle Störungen oder Fehler der Software dem Anbieter unverzüglich mit aussagekräftigen Informationen melden, um eine schnellstmögliche Fehleranalyse und -behebung zu ermöglichen. Soweit zumutbar, unterstützt der Kunde den Anbieter bei der Fehlerbehebung (z.B. durch Bereitstellen von Logfiles oder Fehlermeldungen).
- Nutzungsentgelt zahlen: Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Entgelte für die Nutzung von amaiko.ai rechtzeitig zu zahlen (siehe Ziffer 6). Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen; zudem ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend zu sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Verstößt der Kunde gegen die vorstehenden Pflichten und entsteht dem Anbieter dadurch ein Schaden oder Aufwand, so hat der Kunde dem Anbieter diesen zu ersetzen (z.B. Kosten durch erforderliche Rechtsverteidigung wegen vom Kunden zu vertretender Rechtsverletzungen). Der Anbieter ist im Falle schwerwiegender oder andauernder Verstöße nach vorheriger Abmahnung berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen (siehe Ziffer 8.3). Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Preise
Die Nutzung von amaiko.ai ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich eine kostenlose Testphase oder Sondervereinbarung getroffen wurde. Die aktuellen Preismodelle (insbesondere Jahrespreise pro Benutzerlizenz im Core- und Plus-Paket sowie projektindividuelle Preise für das Ultra-Paket) sind auf der Website des Anbieters veröffentlicht oder ergeben sich aus dem individuellen Vertragsangebot. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Anbieter ist berechtigt, die Preise anzupassen, wenn sich der Umfang der vom Kunden gebuchten Leistungen ändert (z.B. Hinzubuchung weiterer Nutzerlizenzen) oder wenn verlängerte Vertragszeiträume zu geänderten Konditionen angeboten werden. Preisänderungen für Verlängerungszeiträume wird der Anbieter dem Kunden rechtzeitig vor dem Verlängerungszeitpunkt mitteilen (siehe Ziffer 12 zur Änderung der AGB).
6.2 Abrechnungszeitraum
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung jährlich im Voraus pro gebuchter Benutzerlizenz und weiterer vereinbarter Leistungen. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit Bereitstellung/Freischaltung des Zugangs für den Kunden. Werden während einer laufenden Vertragsperiode zusätzliche Benutzerlizenzen hinzugebucht, so werden diese anteilig bis zum Ende der laufenden Periode berechnet. Soweit das Ultra-Paket oder andere Zusatzleistungen individuelle Preise oder Einmalkosten (etwa für eine Implementierungs- oder Einrichtungsleistung) vorsehen, werden diese gemäß Vereinbarung (etwa nach Aufwand oder Pauschale) berechnet.
6.3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Anbieters, sofern keine anderen Zahlungswege vereinbart wurden. Gerät der Kunde in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Anbieter nach Mahnung und angemessener Fristleistung den Zugriff des Kunden auf die Software sperren, bis der fällige Betrag beglichen ist.
6.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Anbieters aufrechnen.
Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu.
6.5 Sonderkonditionen
Gewährt der Anbieter dem Kunden Rabatte oder Sonderkonditionen (z.B. für Non-Profit-Organisationen, Bildungseinrichtungen oder im Rahmen von Aktionen), gelten diese nur für den ausdrücklich benannten Zeitraum bzw. Vertragsumfang. Nach dessen Ablauf oder Änderung gelten automatisch wieder die regulären Preise, sofern nicht ausdrücklich eine Verlängerung der Sonderkonditionen vereinbart wird.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Vertragsdauer
Soweit nicht anders im Vertrag vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für kostenpflichtige Nutzungsmodelle zwölf (12) Monate ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von einer der Parteien schriftlich (mindestens in Textform, z.B. E-Mail) gekündigt wird. Individuelle abweichende Laufzeitvereinbarungen (etwa bei Projekten im Ultra-Paket) gehen dieser Regelung vor.
7.2 Testphase
Ein unentgeltlicher Testzugang (siehe Ziffer 3.3) endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Testdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Anbieter ist zudem berechtigt, einen unentgeltlichen Testzugang jederzeit aus wichtigem Grund zu widerrufen oder zu sperren. Ein Wechsel vom Testzugang in ein kostenpflichtiges Abonnement kann einvernehmlich vereinbart werden; in diesem Falle beginnt die Vertragslaufzeit des kostenpflichtigen Modells mit der Bereitstellung des vollen Leistungsumfangs nach Ende der Testphase.
7.3 Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Zahlungen nicht leistet, erheblich oder wiederholt gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt (insbesondere gegen Nutzungs- und Mitwirkungspflichten nach Ziffer 4 und 5) oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wurde. Für den Kunden liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Anbieter trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung dauerhaft gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt und dadurch der erwartete Gebrauch der Leistung erheblich beeinträchtigt wird. In Fällen einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden kann ein Anspruch auf anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte bestehen, sofern der Grund der Kündigung vom Anbieter zu vertreten ist.
7.4 Form der Kündigung
Jede Kündigung hat, soweit in diesen AGB oder gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist, schriftlich zu erfolgen. Die Textform (§ 126b BGB, z.B. Kündigung per E-Mail) ist ausreichend, sofern im Einzelfall keine strengere Form vereinbart wurde. Der Anbieter kann zur Authentifizierung bei Kündigung per E-Mail einen geeigneten Nachweis verlangen (z.B. Übermittlung durch einen bekannten Administrator oder Vertretungsberechtigten des Kunden).
7.5 Folgen der Vertragsbeendigung
Nach Beendigung des Vertrags wird der Anbieter den Zugang des Kunden zu amaiko.ai sperren. Kundendaten (einschließlich im KI-Wissensspeicher gespeicherter Inhalte) werden vom Anbieter innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende gelöscht oder unzugänglich gemacht, sofern der Kunde nicht vorher schriftlich die Herausgabe bestimmter Daten in einem gängigen Format verlangt und dies technisch zumutbar ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder -rechte des Anbieters (etwa für Abrechnungsdaten) bleiben unberührt; in diesem Fall tritt an Stelle der Löschung eine vorläufige Sperrung der betreffenden Daten. Der Kunde sollte bereits vor Vertragsende sicherstellen, dass er die in amaiko.ai verarbeiteten Informationen, die er weiterhin benötigt, anderweitig gespeichert hat (insbesondere bleiben die Originaldokumente im Regelfall in den Quellsystemen, z.B. SharePoint/Teams, erhalten – der Anbieter schuldet keine Datensicherung für Originaldaten außerhalb des eigenen KI-Speichers).
8. Rechte an Kundendaten und Geheimhaltung
8.1 Rechte an Kundendaten
Sämtliche Daten, Inhalte und Dokumente, die der Kunde oder seine Nutzer in amaiko.ai eingeben, hochladen oder generieren (nachfolgend „Kundendaten“), verbleiben im alleinigen Eigentum und in der Verfügungsgewalt des Kunden. Der Anbieter erwirbt keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den Kundendaten, abgesehen von dem nachfolgend eingeräumten Nutzungsrecht zur Durchführung des Vertrags. Der Kunde räumt dem Anbieter und seinen Unterauftragsverarbeitern das Recht ein, die Kundendaten ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu verarbeiten, einschließlich der Speicherung, Anzeige, Analyse (durch die KI), Sicherung und – wo vom Funktionsumfang vorgesehen – Weiterleitung innerhalb der Unternehmens-KI-Memory oder an angebundene KI-Modelle. Eine Verarbeitung der Kundendaten zu anderen Zwecken (insbesondere zu eigenen Zwecken des Anbieters, zur Profilbildung, zu Werbezwecken oder zur Verbesserung von KI-Modellen außerhalb der Sphäre des Kunden) erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat hierzu ausdrücklich eingewilligt. Insbesondere werden Kundendaten nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich (siehe dazu Ziffer 9 zur Datenverarbeitung) oder gesetzlich angeordnet.
8.2 Vertraulichkeit durch den Anbieter
Der Anbieter verpflichtet sich, alle Betriebsund Geschäftsgeheimnisse des Kunden sowie alle sonstigen vertraulichen Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Bereitstellung von amaiko.ai bekannt werden, geheim zu halten. Kundendaten gelten stets als vertraulich. Der Anbieter wird vertrauliche Informationen des Kunden ausschließlich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verwenden und sie nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Der Anbieter stellt sicher, dass auch seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und ggf. eingebundene Unterauftragnehmer den Vertraulichkeitsverpflichtungen in gleichem Umfang unterliegen. Keine Verletzung der Vertraulichkeit stellt es dar, wenn der Anbieter Daten oder Informationen des Kunden an externe KI-Dienstleister oder Hosting-Partner übermittelt, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich und in anonymisierter oder aggregierter Form geschieht, die keinen Rückschluss auf den Kunden oder einzelne Personen zulässt (vgl. Ziffer 2.1 zur anonymisierten Schnittstellennutzung).
8.3 Vertraulichkeit durch den Kunden
Auch der Kunde wird alle ihm im Rahmen des Vertrags über den Anbieter und dessen Produkte bekannt werdenden vertraulichen Informationen geheim halten. Dazu zählen insbesondere nicht öffentlich bekannte technische, kommerzielle und finanzielle Informationen über amaiko.ai oder den Anbieter. Der Kunde verpflichtet auch seine Mitarbeiter und eingesetzten Dritten entsprechend.
8.4 Ausnahmen
Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung gelten nicht für solche Informationen, die ohne Verletzung dieser AGB öffentlich bekannt sind oder werden, die dem empfangenden Vertragspartner bereits vor Offenlegung durch die andere Partei nachweislich bekannt waren, die unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen des anderen entwickelt wurden oder die aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Im letztgenannten Fall wird der zur Offenlegung verpflichtete Vertragspartner die andere Partei – soweit zulässig – unverzüglich über die Anforderung informieren und die Offenlegung auf das notwendige Minimum beschränken.
9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
9.1 Rollen der Parteien
Bei der Nutzung von amaiko.ai können auch personenbezogene Daten verarbeitet werden, etwa Daten von Mitarbeitern des Kunden (Nutzerprofile, Kommunikationsinhalte) oder ggf. Daten Dritter, die in den Unternehmensdokumenten enthalten sind. Im datenschutzrechtlichen Sinne bleibt der Kunde für alle personenbezogenen Kundendaten der Verantwortliche (im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Der Anbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden zum Zwecke der Leistungserbringung.
9.2 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Der Anbieter wird sämtliche Pflichten eines Auftragsverarbeiters gemäß Art. 28 DSGVO erfüllen. Insbesondere stellt der Anbieter sicher, dass personenbezogene Daten nur gemäß den dokumentierten Weisungen des Kunden (diese AGB und der zugrundeliegende Vertrag stellen insoweit die Weisung dar) verarbeitet werden, und dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten umgesetzt sind. Der Anbieter bietet dem Kunden den Abschluss eines schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrags an, der die Einzelheiten der datenschutzkonformen Verarbeitung regelt. Dieser AVV umfasst u.a. die Gegenstände und Dauer der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen, die Pflichten und Rechte des Kunden sowie die vom Anbieter getroffenen Sicherheitsmaßnahmen. Sofern der AVV nicht zur Vertragsunterzeichnung beigefügt wurde, stellt der Anbieter dem Kunden auf Anforderung ein Exemplar zur Verfügung (oder bietet einen Muster-AVV über die Website an). Der Abschluss eines solchen AVV ist Voraussetzung für die Aufnahme der produktiven Nutzung, soweit der Kunde personenbezogene Daten durch amaiko.ai verarbeiten lässt.
9.3 Unterauftragsverarbeiter
Der Kunde ermächtigt den Anbieter, Unterauftragsverarbeiter (Subunternehmer) einzusetzen, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter wird dabei sicherstellen, dass mit jedem Unterauftragsverarbeiter ein den Vorgaben des Art. 28 DSGVO entsprechender Vertrag geschlossen wird. Als wesentliche Unterauftragsverarbeiter kommen insbesondere in Betracht: der Hosting-Dienstleister für die Plattform (z.B. Microsoft Azure oder gleichwertige Rechenzentrumsbetreiber innerhalb der EU) sowie Anbieter der integrierten KI-Modelle (z.B. Azure OpenAI-Service). Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter wird der Anbieter dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellen. Der Anbieter wird den Kunden in angemessener Weise vorab informieren, falls neue Unterauftragsverarbeiter eingebunden werden sollen oder ein Wechsel erfolgt. Der Kunde hat das Recht, aus berechtigten datenschutzbezogenen Gründen gegen die Hinzuziehung oder den Wechsel eines Unterauftragsverarbeiters Einspruch zu erheben. In einem solchen Fall wird der Anbieter versuchen, eine zumutbare Alternative anzubieten. Ist dies nicht möglich, und wäre dem Kunden deshalb die Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen.
9.4 Ort der Datenverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Kundendaten ausschließlich innerhalb der Europäischen Union (bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums), es sei denn, es wurde mit dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Insbesondere werden sämtliche Server, auf denen Kundendaten gespeichert werden, in EU-Rechenzentren betrieben. Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer ohne angemessene Garantie im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO statt. Soweit externe KI-Dienste einbezogen werden (vgl. Ziffer 2.1), achtet der Anbieter darauf, dass diese Dienste entweder innerhalb der EU betrieben werden oder anderweitig DSGVO-konform genutzt werden (z.B. durch Anonymisierung von Anfragen oder Abschluss von EU-Standardvertragsklauseln – SCC – sofern ausnahmsweise ein außerhalb der EU ansässiger Dienst eingebunden wird).
9.5 Rechte der Betroffenen und Unterstützung
Der Kunde bleibt verantwortlich, Betroffenenrechte (z.B. Auskunft, Berichtigung, Löschung) gegenüber den eigenen Mitarbeitern oder Dritten, deren Daten im Rahmen von amaiko.ai verarbeitet werden, zu erfüllen. Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen seiner Möglichkeiten dabei unterstützen, indem er z.B. erforderliche Auskünfte über die Verarbeitung gibt oder bestimmte Daten auf Weisung des Kunden berichtigt, sperrt oder löscht. Entsprechende Pflichten werden detailliert im AVV geregelt sein. Anfragen von betroffenen Personen, die beim Anbieter eingehen und eindeutig den Kundendaten zuzuordnen sind, wird der Anbieter unverzüglich an den Kunden weiterleiten.
9.6 Datensicherheit
Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kundendaten zu gewährleisten. Hierzu gehören unter anderem Maßnahmen zur Zugangskontrolle, Zutrittskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle und Trennungsgebot. Alle Kundendaten werden verschlüsselt übertragen; gespeicherte Daten werden nach Möglichkeit verschlüsselt oder pseudonymisiert abgelegt. Der Anbieter orientiert sich an gängigen Sicherheitsstandards und Best Practices (z.B. an Normen wie ISO/IEC 27001 für Informationssicherheit und – sofern einschlägig – ISO/IEC 42001 für KI-Managementprozesse). Der Anbieter wird Sicherheitsvorfälle (Datenschutzverletzungen) dem Kunden unverzüglich anzeigen, sobald sie ihm bekannt werden, und notwendige Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen.
9.7 Datenschutzinformation
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz kann der Kunde der Datenschutzerklärung des Anbieters auf dessen Website entnehmen (betreffend z.B. die Verarbeitung von Kontaktdaten des Kunden für Vertragsverwaltung, Support etc.). Diese Datenschutzerklärung ist jedoch nicht Bestandteil dieses Vertrags und regelt überwiegend Fälle, in denen der Anbieter Verantwortlicher ist (z.B. Websitenutzung, Marketing). Für die Auftragsverarbeitung der Kundendaten gelten primär die vorliegenden AGB und der abgeschlossene AVV.
10. Gewährleistung und Sachmängelhaftung
10.1 Beschaffenheit der Leistung
Amaiko.ai wird dem Kunden im Rahmen des Software-as-a-Service als cloudbasierter Dienst zur Nutzung über das Internet bereitgestellt. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software in dem Zustand, der in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 2) und ggf. im Vertrag angegeben ist. Dem Kunden ist bewusst, dass es sich bei amaiko.ai um ein komplexes KI-System handelt. Eine jederzeit vollkommen fehlerfreie und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Software kann der Anbieter nicht garantieren. Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn eine Beeinträchtigung der Nutzung auf Umständen beruht, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen (z.B. Probleme der Hardware oder Software beim Kunden, Ausfall der Internetverbindung, Störungen im Microsoft 365-Dienst). Geringfügige Unterbrechungen oder Einschränkungen, die der Art des Dienstes nach üblich sind (z.B. kurze Reboots, Wartungsfenster), stellen ebenfalls keinen Mangel dar, solange sie im angemessenen Rahmen bleiben.
10.2 Mängelansprüche
Der Kunde hat dem Anbieter etwaige Mängel der Software unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen und dabei eine nachvollziehbare Beschreibung der Symptome zu liefern. Der Anbieter wird berechtigten Mängelrügen nachgehen. Bei tatsächlich vorliegenden Mängeln der Software, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen, hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Der Anbieter kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen (Fehlerbehebung) oder – falls sinnvoll – einen Ersatz in Form eines Updates oder einer Ersatzleistung bereitstellen. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Fehleranalyse im zumutbaren Rahmen (siehe auch Ziffer 5: Störungsmeldungen). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie dem Anbieter unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern. Nur wenn der Mangel erheblich ist und auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist nicht behoben wird, steht dem Kunden – als letztes Mittel – das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
10.3 Gewährleistungsausschluss bei bestimmten Leistungen
Für kostenlose Leistungen, die der Anbieter dem Kunden freiwillig zusätzlich anbietet (z.B. Testzugang, Beta-Funktionen, Demo-Features), übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung. Diese Leistungen werden „wie besehen“ bereitgestellt, ohne dass der Kunde einen Anspruch auf fehlerfreie Funktion oder Verfügbarkeit hat. Der Anbieter wird jedoch auftretende Probleme nach Möglichkeit berücksichtigen, insbesondere wenn sie Rückwirkungen auf zahlungspflichtige Leistungen haben könnten.
10.4 Ausschluss sonstiger Gewährleistungen
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mit folgender Maßgabe: Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um einen Mangel handelt, den der Anbieter arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Garantien im Rechtssinne werden vom Anbieter nur abgegeben, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als „Garantie“ bezeichnet sind. Produkt- oder Leistungsbeschreibungen in Werbematerialien oder auf der Website des Anbieters sind grundsätzlich keine Garantiezusagen, sondern Beschreibungen des möglichen Einsatzbereichs.
11. Haftung
11.1 Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet der Anbieter unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Im Falle der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos haftet der Anbieter unbeschränkt im Rahmen dieser Garantie/Übernahme. Unberührt bleibt auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit einschlägig.
11.2 Beschränkte Haftung für einfache Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden haftet der Anbieter – vorbehaltlich Ziffer 11.1 – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Ein mittelbarer Schaden oder Folgeschaden, der nicht vorhersehbar war, wird nicht ersetzt. Vertragsbedingt vorhersehbar ist in der Regel ein Schaden bis zur Höhe des jährlich vom Kunden gezahlten Entgelts pro Schadensfall; diese Angabe dient als Orientierung, schließt jedoch eine abweichende Beurteilung im Einzelfall nicht aus.
11.3 Haftungsausschluss
Soweit weder Ziffer 11.1 noch 11.2 greifen, ist die Haftung des Anbieters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Anbieter (vorbehaltlich Ziffer 11.1) keine Haftung für Datenverluste des Kunden, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, übliche Datensicherungen zu erstellen und dadurch sicherzustellen, dass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Ebenso wenig haftet der Anbieter für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, indirekte Schäden oder Folgeschäden, sofern diese nicht als vertragstypisch vorhersehbar anzusehen waren.
11.4 Besondere Haftungsregelung für unentgeltliche Leistungen
Nutzt der Kunde amaiko.ai unentgeltlich (z.B. im Rahmen einer Testphase gemäß Ziffer 3.3 oder bei Nutzung kostenfreier Beta-Funktionen), so haftet der Anbieter für hierdurch entstandene Schäden nur nach Maßgabe der Ziffer 11.1 (unbeschränkte Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden etc.). Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist in diesem unentgeltlichen Rahmen – außer im Fall von Arglist – ausgeschlossen.
11.5 Haftung für Inhalte und Ergebnisse der KI
Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass amaiko.ai als KI-Assistenzsystem keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gelieferten Antworten oder Ergebnisse bieten kann. Die vom KI-Buddy bereitgestellten Informationen, Vorschläge oder Analysen basieren auf den vorhandenen Daten und den Algorithmen der KI, können aber im Einzelfall fehlerhaft oder missverständlich sein. Der Kunde bleibt verantwortlich dafür, die Ausgaben der KI auf Plausibilität zu prüfen und vor wichtigen Entscheidungen oder der Weiterverwendung eigenverantwortlich zu bewerten. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde oder dessen Nutzer ungeprüft auf KI-Auskünfte vertrauen oder Handlungen ausschließlich aufgrund von KI-Ergebnissen vornehmen. Das KI-System dient der Unterstützung und Entlastung, ersetzt jedoch keine menschliche Urteilsfähigkeit – insbesondere in kritischen Geschäftsprozessen sollte stets eine qualifizierte Person die finalen Entscheidungen treffen. Sofern der Anbieter dem Kunden Inhalte Dritter oder externe Informationen über die KI bereitstellt (z.B. Web-Recherche-Ergebnisse), übernimmt der Anbieter keine Haftung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Qualität solcher Drittinhalte.
11.6 Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder für Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Ausfall der Stromversorgung, externe Hackerangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Serverausfälle bei Unterauftragnehmern) verursacht worden sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. In solchen Fällen wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren. Ist das Ereignis von vorübergehender Dauer, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. Sollte eine solche Störung länger als acht (8) Wochen andauern, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Bereits vom Kunden gezahlte Entgelte für den Zeitraum nach Eintritt der Störung wird der Anbieter im Kündigungsfall zeitanteilig erstatten.
12. Änderung der Vertragsbedingungen
12.1 Änderungsvorbehalt
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB sowie den Leistungsumfang von amaiko.ai mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern hierfür ein berechtigtes Interesse besteht. Ein solches berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei Anpassungen an gesetzliche oder regulatorische Änderungen, zur Erweiterung um zusätzliche Dienstleistungen oder Funktionen, die einer Anpassung der Vertragsbedingungen bedürfen, zur Schließung von Regelungslücken oder zur Anpassung an geänderte Umstände (z.B. Weiterentwicklung der Software, Veränderung der Marktgegebenheiten) und sofern die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Unzumutbar sind Änderungen insbesondere dann, wenn das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich verschoben würde.
12.2 Änderungsverfahren
Änderungen der AGB oder des Leistungsumfangs wird der Anbieter dem Kunden spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) ankündigen. Dem Kunden steht das Recht zu, den angekündigten Änderungen bis spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Wirksamkeitsdatum zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht schriftlich (Textform genügt) den Änderungen, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, behalten sich beide Parteien das Recht vor, das Vertragsverhältnis zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. In der Änderungsmitteilung wird der Anbieter ggf. darüber informieren, ob im Falle eines Widerspruchs ein Sonderkündigungsrecht ausgeübt wird oder alternativ der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt wird.
12.3 Formfreie Änderungen
Änderungen der Kontaktinformationen des Anbieters (z.B. neue Anschrift, neue Telefonnummer) oder offensichtliche Schreib- und Druckfehler in den AGB darf der Anbieter jederzeit ohne spezielles Änderungsverfahren korrigieren, ohne dass Rechte des Kunden hierdurch beeinträchtigt werden. Solche unwesentlichen Änderungen bedürfen keiner Zustimmung des Kunden und werden wirksam, sobald sie auf geeignete Weise publiziert sind (z.B. Aktualisierung der Informationen im Impressum oder auf der Website des Anbieters).
13. Schlussbestimmungen
13.1 Abtretungsverbot
Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen oder abtreten. § 354a HGB bleibt für Geldforderungen unberührt. Der Anbieter ist seinerseits berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder verbundenes Unternehmen zu übertragen, sofern hierdurch berechtigte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden und der Rechtsnachfolger die bestehenden vertraglichen Pflichten übernimmt. Im Fall einer solchen Vertragsübernahme hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Übertragungszeitpunkt zu kündigen, sofern ihm die Fortsetzung mit dem neuen Vertragspartner nicht zumutbar ist.
13.2 Keine Nebenabreden
Dieser Vertrag einschließlich seiner Anlagen (z.B. Auftragsverarbeitungsvertrag, Leistungsbeschreibung) stellt die vollständige Vereinbarung der Parteien dar. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags (einschließlich dieser Schriftformklausel) bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Für die Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax; für die Textform genügt die Übermittlung per E-Mail. Individuelle Vertragsabreden (einschließlich nachträglicher Ergänzungen oder Änderungen) gehen diesen AGB im Zweifel vor; über deren Inhalt ist im Streitfall ein schriftlicher Vertrag oder zumindest eine schriftliche Bestätigung maßgeblich.
13.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
13.4 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern (die hier jedoch nicht Vertragspartei sein sollen, siehe Ziffer 1) blieben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Wohnsitzstaates unberührt.
13.5 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (zuständiges Gericht: Amtsgericht Viechtach bzw. das für Viechtach örtlich und sachlich zuständige Gericht). Der Anbieter bleibt jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
13.6 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle teil. Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.
Stand: Januar 2026